Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 15.01.2014 - 2 K 147/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,39547
FG Niedersachsen, 15.01.2014 - 2 K 147/11 (https://dejure.org/2014,39547)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.01.2014 - 2 K 147/11 (https://dejure.org/2014,39547)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 2 K 147/11 (https://dejure.org/2014,39547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,39547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Betriebs-Berater

    Bonuszahlungen an Kommanditisten einer zum Zwecke eines Managerbeteiligungsprogramms gegründeten GmbH & Co. KG - Kapitaleinkünfte oder Arbeitslohn?

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2847
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 08.10.2008 - I R 61/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.01.2014 - 2 K 147/11
    Denn für die Annahme einer vGA ist es nicht erforderlich, dass der bzw. die Gesellschafter eine beherrschende Stellung haben; nach der Rechtsprechung hat dieses Kriterium nur Bedeutung für die Frage, ob eine vGA allein auf das Fehlen einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung gestützt werden kann (BFH, 8.10.2008 - I R 61/07, BB 2009, 379 m. BB-Komm. Engels, BStBI. lI 2011, 62), was hier ersichtlich nicht von Relevanz ist.

    Eine beherrschende Stellung ist nur erforderlich, wenn die vGA allein auf das Fehlen einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung gestützt wird (z. B. BFH, 8.10.2008 - I R 61/07, BB 2009, 379 m. BB-Komm. Engels, BStBl. ll 2011, 62), was hier nicht ersichtlich oder vorgetragen ist.

    Die geringe Beteiligungsquote bringt zudem eine geringe lntensität des wirtschaftlichen lnteresses der Gesellschafter an der Vorteilsgewährung zum Ausdruck (vgl. BFH, 8.10.2008 - I R 61/07, BB 2009, 379 m. BB.-Komm. Engels, BStBl. ll 2011, 62), was die aus einer etwaigen Unangemessenheit folgende lndizwirkung für eine Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis abschwächt.

  • BFH, 18.10.2012 - VI R 64/11

    Arbeitslohn von dritter Seite - Verbilligter Bezug von Waren von einem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.01.2014 - 2 K 147/11
    Arbeitslohn liegt jedoch dann nicht vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (BFH, 18.10.2012 - Vl R 64/11, BFH/NV 2013, 131 m. w. N. aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BFH, 23.10.1985 - I R 248/81

    Einkünfte aus Kapitalvermögen - Besonderes Entgelt - Begriff der Einnahme -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.01.2014 - 2 K 147/11
    Ein Zufluss kann sich nach den allgemeinen Grundsätzen des § 11 Abs. 1 EStG auch daraus ergeben, dass Aufwendungen erspart werden (vgl. BFH, 23.10.1985 - I R 248/81, BB 1986, 309, BStBl. ll 1986, 178), also dann, wenn die Gesellschaft Aufwendungen trägt, die letztlich der Gesellschafter hätte tragen müssen und zwar selbst dann, wenn die Aufwendungen mit der Gesellschaft zusammenhängen, aber nur das Interesse der Gesellschafter berühren (vgl. bereits BFH, 16.12.1955 - l 12/55 U, BStBl. lll 1956, 43 zur Fahrtkostenerstattung hinsichtlich einer Fahrt zur Generalversammlung einer Genossenschaft).
  • BFH, 01.04.1952 - I 2/52 U

    Vornahme von Kapitalerhöhungen in Reichsmark nach der Währungsreform -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.01.2014 - 2 K 147/11
    Eine Zurechnung der vGA an den Kläger und die Beigeladenen käme hingegen nicht in Betracht, da es sich mit dem FA bei wirtschaftlicher Betrachtung um eine Zuwendung seitens der EQT gehandelt hätte, eine Zuwendung zwischen Gesellschaftern aber den Tatbestand einer vGA nicht erfüllt (so bereits BFH, 1.4.1952 - I 2/52 U, BStBl. Ill 1982, 48).
  • BFH, 08.10.2008 - I R 63/07

    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.01.2014 - 2 K 147/11
    Die Bindungswirkung einer derartigen Vereinbarung setzt voraus, dass sie sich auf Sachverhaltsfragen - nicht aber auf Rechtsfragen - bezieht, dass der Sachverhalt die Vergangenheit betrifft, dass die Sachverhaltsermittlung erschwert ist, dass auf Seiten der Finanzbehörde ein für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständiger Amtsträger beteiligt ist und dass die tatsächliche Verständigung nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt (vgl. BFH, 8.10.2008 - I R 63/07, BStBl. ll 2009, 121 m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 9/03

    VGA; beherrschender Gesellschafter; pauschaler Aufwendungsersatz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.01.2014 - 2 K 147/11
    lm Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 1 SaE 2 EStG ist die vGA in diesen Fällen beim Gesellschafter zu erfassen, wenn ihm der vermögensvorteil zufließt (vgl. BFH, 5.10.2004 - VII R 9/03, BFH/NV 2005, 526).
  • BFH, 28.06.2007 - VI B 23/07

    Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Einkünfte aus

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.01.2014 - 2 K 147/11
    Andererseits liegt Arbeitslohn dann nicht vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (vgl. BFH, 28.6.2007 - Vl B 23/07, BFH/NV 2007, 1870 m. w. N. aus der Rechtsprechung und Literatur).
  • BFH, 25.11.2003 - VII R 9/03

    Revisionsbegründung; Übermittelung per Telefax

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.01.2014 - 2 K 147/11
    lm Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 1 SaE 2 EStG ist die vGA in diesen Fällen beim Gesellschafter zu erfassen, wenn ihm der vermögensvorteil zufließt (vgl. BFH, 5.10.2004 - VII R 9/03, BFH/NV 2005, 526).
  • BFH, 29.01.2010 - I B 88/09

    Pensionszusage an den "Noch-Nicht-Gesellschafter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.01.2014 - 2 K 147/11
    Zum anderen kann eine vGA auch schon im Hinblick auf ein zukünftiges Gesellschafterverhältnis angenommen werden (so bereits BFH, 24.1.1989 - Vlll R 74/84, BStBl. ll 1989, 419; aus jüngerer Zeit etwa BFH, 29.1.2010 - I B 88/09, BFH/NV 2010, 1125).
  • BFH, 30.08.1995 - I B 114/94

    Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.01.2014 - 2 K 147/11
    Denn da die maßgeblichen Verträge deutlich vor Entstehung des Bonusanspruchs und dessen Auszahlung abgeschlossen worden sind, ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der maßgebliche Zeitpunkt für die Frage, ob die Vergütung unangemessen wird (vgl. BFH, 16.12.2009 - l B 76/09, BFH/NV 2010, 1135; 30.8.1995 - IB 114/94, BFH/NV 1996, 265).
  • BFH, 16.12.2009 - I B 76/09

    Grundsätzliche Bedeutung: vGA bei Übertragung eines Grundstücks auf einen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht